Teilnahme­bedingungen

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Angaben im Teilnahmeaufruf (nachfolgend „Beschreibung“).
  2. Veranstalter ist die FOCUS Magazin Verlag GmbH, die den Wettbewerb in Zusammenarbeit mit ihren Partnern durchführt. Die Preise für den Wettbewerb werden von der Veranstalterin und ihren gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
  3. Als Preis erhält der Gewinner Medialeistungen in Höhe von 1 Million Euro brutto, welche er bei den Tochtergesellschaften der BurdaVerlag GmbH verbrauchen kann. Zusätzlich erhält der Gewinner die Mediaplanungsleistung des Vermarkters Brand Community Network GmbH, um den Gewinn möglichst zielführend investieren zu können.
  4. Das Mediabudget ist auf Basis der Mediaplanung der Brand Community Network GmbH bis Ende 2022 zu verbrauchen. Es besteht kein Schieberecht. Nicht genutztes Mediabudget verfällt am Schluss des Jahres 2022.
  5. Die Teilnahme ist online durch Registrierung mittels eines Online-Formulars auf der Landingpage der Aktion möglich
  6. Teilnahmeschluss ist der 20.05.2022. Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Bis dahin muss eine Teilnahme abgeschlossen sein (einschließlich etwaiger Registrierungsbestätigung bei Online-Registrierung). Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.
  7. Alle angebotenen Teilnahmewege sind hinsichtlich der Gewinnchancen gleichwertig.
  8. Sofern die Teilnahmemöglichkeit für alle oder einzelne Teilnahmewege an weitere Bedingungen (z.B. eine Bestellung oder Einwilligung) geknüpft ist, wird dies in der Wettbewerbsbeschreibung dargestellt. Der spätere Widerruf einer Bestellung oder Einwilligung berührt die Gewinnchance nicht.
  9. Teilnehmen dürfen ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB mit einem Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Mehrfachteilnahmen eines Unternehmens sind unzulässig, dies gilt nicht, wenn mehrere gemäß §§ 15ff. AktG konzernverbundene Unternehmen jeweils mit einem eigenen Produkt/einer eigenen Dienstleistung teilnehmen. Klarstellend weist der Veranstalter darauf hin, dass sich die Teilnahmeberechtigung auch auf Einzelkaufleute und Einzelunternehmer im Rahmen ihrer jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit bezieht, wenn die Teilnehmer über 18 Jahre alt sind. Verbraucher gemäß § 13 BGB sind in jedem Fall nicht teilnahmeberechtigt.
  10. Die Teilnehmer müssen ein innovatives Produkt, ein innovatives Verfahren oder eine innovative Dienstleistung einreichen (nachfolgend Beitrag genannt). Dieser Beitrag muss bereits in den Markt eingeführt sein. Prototypen oder Geschäftsideen vor Marktreife sind nicht teilnahmeberechtigt.
  11. Das Produkt bzw. die Dienstleistung muss in Deutschland entwickelt und/oder produziert worden sein und bereits am Markt erhältlich sein.
  12. Sofern die Erreichbarkeit des Wettbewerbs aus technischen Gründen eingeschränkt ist, resultieren hieraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Partner.
  13. Der Veranstalter und die Partner, sowie an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligte Dienstleister, sowie im Sinne der §§ 15 ff. AktG jeweils mit diesen verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die jeweiligen Mitarbeiter und deren Angehörige.
  14. Die Teilnahme über Gewinnspieleintragungsdienste oder über Gewinnspiel-Robots ist unzulässig.
  15. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme.
  16. Der Gewinner wird von einer Jury ermittelt. Die Juryvertreter werden von FOCUS Magazin Verlag GmbH bestimmt.
  17. Die Jury entscheidet über den Gewinner mittels eines Punktesystems aus den ihr vorgelegten Einsendungen (Vorauswahl) unter den Gesichtspunkten Innovationsleistung, ggf. prognostizierter wirtschaftlicher Erfolg, sowie Ausstrahlungseffekt auf die deutsche Wirtschaft. Jedes Jurymitglied bewertet anhand von einem Punktesystem von 1 bis 10, wobei 10 die höchste Punktzahl und 1 die niedrigste ist. Es gewinnt der Beitrag mit der in Summe höchsten Punktezahl. Jedes Jurymitglied kann pro Beitrag nur einmal Punkte vergeben. Das jeweilige bewertende Jurymitglied ist in seiner Punktevergabe hinsichtlich der pro Beitrag zu vergebenden Punkte frei. Bei Gleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt, bei wiederholtem Gleichstand entscheidet das Los über den Gewinner.
  18. FOCUS Magazin Verlag GmbH und Burda Principal Investments GmbH & Co. KG (BPI) nehmen eine Vorauswahl der Einsendungen. Am Ende des Vorauswahlprozesses werden der Jury 20 Einsendungen vorgelegt. Dabei werden FOCUS Magazin Verlag GmbH und BPI offensichtlich inadäquate oder nicht ernst gemeinte Einreichungen aussortieren, bevor die Einreichungen der Jury vorgelegt werden. Die Vorauswahl erfolgt auf Basis derselben Bewertungssystematik, wie unter Nr. 17 erläutert.
  19. Der Gewinner wird per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt. Sofern noch nicht alle für die Gewinnbereitstellung erforderlichen Daten vorliegen, wird der Gewinner aufgefordert, diese Angaben binnen einer angemessenen Frist an den Veranstalter zu übermitteln. Gehen von einem Gewinner innerhalb der in der Benachrichtigung genannten, angemessenen Frist die angeforderten Angaben nicht ein, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut vergeben.
  20. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Ersatz des Gewinns sowie eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf einen Dritten sind nicht möglich.
  21. Sachpreise werden vom Partner oder von einem von ihm beauftragten Dritten an den Gewinner kostenfrei versendet. Der Gewinner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 14 Tagen beim jeweiligen Partner zu rügen, wobei es zur Wahrung der Frist genügt, wenn die Mängelrüge rechtzeitig an den Partner absendet wird. Ist die Frist abgelaufen, kann sich der Gewinner nicht mehr auf offensichtliche Mängel berufen. Der Veranstalter ist nicht für Sach- und Rechtsmängel am Gewinn verantwortlich.
  22. Der Veranstalter verarbeitet (auch mit Hilfe der von Dienstleistern) die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) bzw. f) DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Wettbewerbs und zur Gewinnbereitstellung erforderlich ist, sowie zu eigenen und fremden Werbezwecken oder die Teilnehmer anderweitig eingewilligt haben. Im Rahmen der Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen verfolgen wir das Interesse der Werbung. Zwecks Gewinnbereitstellung werden die Kontaktdaten der Teilnehmer ggf. an den jeweiligen, aus der Wettbewerbsbeschreibung ersichtlichen Partner und an mit der Bereitstellung des Preises beauftragte Dritte offengelegt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter https://www.focus-magazin.de/datenschutz-web.
  23. Darüber hinaus räumt der Gewinner dem Veranstalter gegenüber das nicht ausschließliche Recht ein, die von ihnen bei der Veranstalterin im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Beiträge zu Werbe-, Promotion- und Marketingzwecken und zu wissenschaftlichen und redaktionellen Zwecken unentgeltlich, zeitlich, inhaltlich und örtlich uneingeschränkt auf Webseiten, in Printmedien und in Film- und Tonaufzeichnungen des Veranstalters und seiner gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen zu nutzen. Nicht gewinnende Teilnehmer räumen diese Rechte ebenfalls ein, sofern diese im Bewerbungsprozess in diese Nutzung gesondert eingewilligt haben.
  24. Der jeweilige Teilnehmer bestätigt und gewährleistet gegenüber dem Veranstalter, dass er über sämtliche der in dieser Ziffer 15 genannten Rechte in Bezug auf die von ihm eingereichten Beiträge verfügt und diese dem Veranstalter ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, jugendschutzrechtliche Bestimmungen) einräumen darf. Falls der jeweilige Teilnehmer selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingereichten Beiträge ist, garantiert er, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten wirksam eingeholt zu haben und dem Veranstalter auf Verlangen jederzeit nachweisen zu können. Für den Fall, dass ein Beitrag gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt der jeweilige Teilnehmer den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, dem Veranstalter alle daraus entstehenden Schäden, inklusive den Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.
  25. Sofern der Wettbewerb auch über soziale Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram) veranstaltet oder beworben wird, gilt: Jeder Teilnehmer stellt den Betreiber des sozialen Netzwerks von jeglicher Haftung frei. Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  26. Die Haftung des Veranstalters im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und/oder bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Kardinalspflichten sind wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten, ist der Umfang auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern der Veranstalter zwingend haftet, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  27. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.